Personen, die ab dem 01.01.1955 geboren sind, haben das neue Pensionskonto. Für Mütter, Zivildiener und Präsenzdiener müssen im Pensionskonto sogenannte Ersatzzeiten angeführt sein. Bei vielen Versicherten fehlen diese Ersatzzeiten oder sind fehlerhaft und somit würden diese Personen lebenslang wesentlich niedrigere staatliche Leistungen erhalten als Ihnen tatsächlich zustehen.
Wir kontrollieren für Sie, ob alle Zeiten richtig berücksichtigt sind und helfen Ihnen gegebenenfalls bei der Richtigstellung dieser.