Unfall mit Alkohol am Steuer: Zahlt die Kfz-Versicherung?

Don´t drink and drive! Diese Redewendung kennen wir alle. Ab 0,5 Promille drohen saftige Strafen und ab 0,8 Promille ist der Führerschein weg. Doch wie sieht das mit dem Versicherungsschutz in diesem Fall aus?

Haftpflichtversicherung: Das Lenken eines Fahrzeuges im alkoholisierten Zustand gilt bei Versicherungen als Verletzung der Rechte und Pflichten. Sogenannte Obliegenheits-verletzungen. In der Regel tritt diese Verletzung ab 0,8 Promille auf. Sie kann aber auch schon unter diesem Wert auftreten, die Beweispflicht liegt dann bei der Versicherung.

Bei einer Obliegenheitsverletzung zahlt die KFZ-Versicherung zwar die Schäden der Unfallgegner, fordert aber einen Teil der Kosten zurück. Dieses Rückforderungsrecht (Regress) ist in Österreich mit max. € 11.000 beschränkt, bei weiteren Obliegen-heitsverletzungen darf die Versicherung noch mehr Geld zurückfordern. Pro Versicherungsfall kann der Versicherer aber „nur“ max. € 22.000,– zurückfordern.

Kaskoversicherung: Bei der Kaskoversicherung sieht es anders als bei der Haftpflicht aus. Sobald Alkohol im Spiel ist, steigt die Kaskoversicherung zur Gänze aus, da es sich um einen selbstverschuldeten Eigenschaden handelt.

Das gleiche gilt übrigens auch für die Rechtsschutzversicherung.

Für weitere Fragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.

In diesem Sinne: Don´t drink and drive!