Menü
Aktuelles
Tipps
Ist Ihr Fahrrad gut versichert?
Das Fahrrad ist beliebt wie eh und je. Das bestätigt die aktuelle Verkaufsstatistik aus dem Sporthandel. Rund 90 Prozent der Befragten besitzen demnach ein Fahrrad, in drei Viertel aller Haushalte gibt es sogar zwei oder mehr Räder, die mehrmals im Monat genutzt werden.
Für ihr neues Fahrrad und Zubehör greifen die Befragten tief in die Tasche. Über 40 Prozent gaben für ihr neues Rad mehr als 1500 Euro aus bzw. würden den Betrag in ihr neues Fahrrad inklusive Zubehör investieren. Bei einem solchen Investment heißt es gut auf den fahrbaren Untersatz aufpassen, dass er nicht beschädigt oder gar gestohlen wird. Eben diese Erfahrung musste laut Umfrage bereits ein Viertel der Befragten machen: 22 von 100 Personen wurde bereits das Fahrrad gestohlen, durch Vandalismus beschädigt wurde das Fahrrad immerhin in drei von 100 Fällen.
Gut, wenn man eine Versicherung in der (Sattel-)Tasche hat, die bei Diebstahl und Vandalismus hilft. Die Haushaltsversicherung deckt dies meist nur in den eigenen Kellerräumen ab und oft nur mit geringen Summen. Wir beraten Sie gerne dazu!
Veröffentlicht unter Allgemein, Tipps, Versicherung
Kommentare deaktiviert für Ist Ihr Fahrrad gut versichert?
Klimaanlagen-Wartung
Bei der in einem 2-Jahres-Rhythmus empfohlenen Klimaanlagen-Wartung wird im ersten Schritt altes Klimagas abgesaugt. Danach werden die Funktion des Kompressors und dessen Dichtheit geprüft. Das vorgeschriebene Kältemittel wird anschließend vollständig aufgefüllt. Für neuere Fahrzeuge (ab Baujahr 2017, in Ausnahmefällen auch schon ältere) ist dafür das Kältemittel R-1234yf vorgeschrieben.
Klimaanlagen-Wartung ab € 89,00
(zzgl. Kühlmittelgas R-1234yf à € 0,23/g)
Am 15. April endete die Winterreifenpflicht!
Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Reifen! Gut funktionierende Reifen sorgen für ausreichende Haftung und einen kurzen Bremsweg! Die Profiltiefe bei Sommerreifen für den PKW muss mindestens 1,6 mm betragen.
Reifenwechsel ab € 31,90
Reifenwechsel inkl. Montage und Wuchten
ab € 65,90 (bis 17″, € 69,90 ab 18″)
Sie brauchen neue Reifen? Wir beraten Sie gerne und unterbreiten Ihnen ein passendes Angebot für Reifen und Felgen!
Rost kann jeden treffen!
Ausgezeichneter Unterboden- und Hohlraumschutz!
Zusätzlich zur Belastung durch Feuchtigkeit wird in Österreich im Winter noch tonnenweise Streusalz gemischt mit Kalziumchlorid (Auftaumittel) verteilt, um so die Sicherheit auf den Straßen gewährleisten zu können. Für die Sicherheit auf den Straßen ist das unvermeidbar. Aber was passiert mit unseren Autos?
Das Kalziumchlorid ist um ein Vielfaches aggressiver als Kochsalz (Natriumchlorid). Es fördert die Bildung von Rostschäden am Fahrwerk und an der Karosserie, sodass selbst neuere Autos, von denen man es eigentlich nicht vermuten würde, massiv von Rost befallen sein können. Diese aggressive Mischung kann sogar bei einer Autowäsche nicht ganz entfernt werden.
Auswirkungen für Sie:
- enormer Wertverlust
- teure Reparaturkosten
- unnötige Werkstattaufenthalte
- sicherheitsrelevante Fahrzeugteile verrosten
- verunstaltetes Erscheinungsbild
Mit unserem qualitativ hochwertigen
Unterboden- und Hohlraumschutz ab € 279,–
können Sie die unbekannte Seite Ihres Fahrzeuges optimal schützen:
- Schutz vor Salz, Streusplitt, etc.
- schützt vorbeugend gegen Rost
- höherer Verkaufs- bzw. Eintauschwert
- keine zusätzlichen, teuren Reparaturkosten
- langlebiger Schutz
Fragen Sie nach unserem WAX PASS!
Wovor Sie eine Reiseversicherung schützt
Wenn Sie Ihre Reise nicht antreten können
Gegen die Enttäuschung eine Reise nicht antreten zu können, können Sie sich nicht versichern. Allerdings gegen den hohen finanziellen Schaden! Denn Stornokosten können bis zur vollen Höhe des gesamten Reisepreises reichen, je kürzer vor der Abreise die Stornierung erfolgt.
Veröffentlicht unter Allgemein, Tipps, Versicherung
Kommentare deaktiviert für Wovor Sie eine Reiseversicherung schützt
Die §57a-Begutachtung ("Pickerl")
„Pickerl“-Überprüfung
In welchen Abständen muss mein Fahrzeug begutachtet werden?
In Österreich gilt die 3-2-1 Regelung: bei Pkw/Kombi und Anhänger bis 3,5t Gesamtgewicht ist die erste §57a-Begutachtung 3 Jahre nach Erstanmeldung, die zweite Überprüfung nach weiteren 2 Jahren und dann jährlich vorgeschrieben.
Der Termin richtet sich nach dem Monat der ersten Zulassung. Im Zeitraum von einem Monat vor bis zu vier Kalendermonate nach dem auf der Plakette angegebenen Monat muss man die §57a-Begutachtung vornehmen lassen.
Seit Mai 2018 gilt eine verlängerte Vorfrist von 3 Monaten für folgende Fahrzeuge:
– Taxis, Rettungs- und Krankentransportfahrzeuge
– Lkw auch unter 3,5 t hzG (Fahrzeugklassen N1, N2 und N3)
– Omnibusse (Fahrzeugklassen M2 und M3)
– Anhänger über 3,5 t hzG (Klassen O3 und O4)
– Zugmaschinen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Transportkarren mit einer Bauartgeschwindigkeit über 40 km/h
Die Begutachtung muss also im gelochten Kalendermonat selbst und in den drei vorangegangenen Kalendermonaten durchgeführt werden.
Historische Fahrzeuge haben eine zweijährige und alle anderen Fahrzeuge eine jährliche Überprüfung.
Was wird überprüft?
– Ausrüstung
– Beleuchtungs- und Warneinrichtungen
– Sicherheitseinrichtungen
– Fahrgestell und Karosserie
– Reifen und Räder
– Motor
– Bremsen
Quelle: ÖAMTC